Potsdam. Im Rahmen eines von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Potsdam und dem Kommissariat Schwere Umweltkriminalität im Landeskriminalamt der Polizei Brandenburg geführten Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges im besonders schweren Fall in Verbindung mit unerlaubtem Umgang mit Abfällen konnten die Ermittler am 18. September 2025 drei Durchsuchungsbeschlüsse in Berlin vollstrecken. Intensive Ermittlungen erhärteten den Verdacht gegen eine Firma, welche ihren Kunden eine vermeintlich fachgerechte Entsorgung von Abfällen suggerierte. In Wahrheit wurden diese jedoch im öffentlichen Raum in Berlin und Brandenburg entsorgt. Dabei handelte es sich beispielsweise um Dämmmaterial, Asbest, Kunststoff und Styropor.
Bei den Durchsuchungsmaßnahmen bei den 26-, 31- und 36-jährigen Tatverdächtigen konnten diverse Speichermedien und Unterlagen sichergestellt, sowie ein LKW als Tatmittel eingezogen werden.
Die Pressehoheit liegt bei der Staatsanwaltschaft Potsdam.
Zum Hintergrund:
Das Kommissariat Schwere Umweltkriminalität im Landeskriminalamt beschäftigt sich mit qualifizierten Tatbeständen des Umweltkernstrafrechts.
Diese Straftaten weisen in der Regel ausgeprägte wirtschaftliche Bezüge auf und werden aufgrund der Schwere der Tat (zum Beispiel über einen langen Zeitraum, hoher Schaden, große Umweltgefahr), der gewerbs- bzw. strukturmäßigen und/oder länderübergreifenden Begehungsweise zentral bearbeitet.
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 216 Fälle des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen erfasst.
Bei auffällig günstigen Angeboten zur Abfallentsorgung ist besondere Wachsamkeit geboten, da diese ein Hinweis auf betrügerisches Vorgehen sein können.
Für die Aufdeckung illegaler Praktiken ist die Polizei auf die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Bei Feststellung von illegaler Müllentsorgung sollte eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Diese wird durch jede Polizeidienststelle des Landes oder über die Internetwache entgegengenommen.