Ein 59-jähriger Wittenberger erhielt am vergangen Samstag einen Brief mit einer Zwangsvollstreckungsandrohung von einer Telefongesellschaft über einen Betrag von beinahe 2.500 Euro. Da der Mann jedoch nie einen Vertrag abgeschlossen hatte, aus der die Forderungen hätten hervorgehen können, erstattete er gestern Strafanzeige wegen versuchten Betruges.
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- Kategorie
- Kriminalität
- Straftaten
- Datum
- 23.07.2019
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