Am Freitagabend wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle im Bereich Lübben(Spreewald) festgestellt, dass ein 22-jährige Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, dafür jedoch unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln den PKW steuerte. Eine Blutprobenentnahme und entsprechende Strafanzeigen folgten. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Ca. eine Stunde später wurde der zuvor kontrollierte PKW erneut fahrend festgestellt und kontrolliert. Diesmal führte ein Freund den PKW, welcher ebenfalls unter dem Einfluss von
Betäubungsmitteln stand. Ihn erwartete dasselbe Prozedere wie sein Vorgänger.
Doppeltes Glück
- Kategorie
- Verkehr
- Straftaten
- Straßenverkehr
- Datum
- 04.04.2022
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