Während der Streifenfahrt wurden die Beamten auf einen E-Roller aufmerksam, weil dieser mit einem nicht mehr gültigen Versicherungskennzeichen unterwegs war. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer, gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet wurde, nicht der Halter war. Da eine Abfrage ergab, dass gegen den Fahrzeughalter ein offener Haftbefehl vorliegt, wurde dieser direkt anschließend aufgesucht und angetroffen, wobei er beim Erblicken der Beamten noch versuchte zu flüchten. Die geforderte Geldsumme konnte er nicht begleichen, sodass er festgenommen und einer Justizvollzugsanstalt überstellt wurde.
Doppelter Erfolg
Dienstag, 29.04.2025, 12:15 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 30.04.2025
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