Für die Durchsetzung der 3G-Regel am Arbeitsplatz überprüfte der Vorgesetzte einer Restaurantmitarbeiterin am 28.11. den Impfstatus seiner 44-jährigen Mitarbeiterin aus dem Landkreis Oberhavel. Am 26.11. teilte die Frau mit, dass sie bislang noch keine Corona-Schutzimpfung erhalten hatte. Am 28.11. zeigte sie dann auf ihrem Mobiltelefon den generierten QR-Code vor, welchen sie jedoch nur bei vollem Impfstatus erhalten hätte können. Gegenüber hinzugerufenen Polizeibeamten räumte sie gestern ein, ein gefälschtes Dokument zu besitzen, mit welchem sie das digitale Impfzertifikat auf ihrem Handy generieren konnte. Das Dokument stellten die Beamten sicher und leiteten eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung ein.