Ein Fahrradfahrer, der in der Nacht zum Sonntag mit einem defekten Rücklicht unterwegs war, zog die Aufmerksamkeit der Polizeistreife auf sich. Während der Kontrolle konnte zudem starker Atemalkoholgeruch festgestellt werden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,6 Promille. Für einen Fahrradfahrer bedeutet das eine Verkehrsstraftat, die eine Blutprobe zur Folge hat. Während dieser Maßnahme, die in der Polizeiinspektion durchgeführt wurde, wehrte sich der Mann aktiv dagegen. Demzufolge muss er sich nun neben Trunkenheit im Verkehr auch noch wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.
Defektes Rücklicht am Fahrrad sorgt für viel Ärger
Sonntag, 16.06.2024, 03:35 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Alkohol
- Straßenverkehr
- Datum
- 16.06.2024
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