Während eine 21-jährige Radfahrerin am Mittwoch um 19:20 Uhr eine Bäckerei an der Heinrich-Rau-Straße passierte, ist sie von einem Pkw erfasst worden. Der Pkw-Fahrer hatte offenbar versucht, auszuparken und die Radfahrerin übersehen. Nach der leichten Kollision erkundigte sich der Pkw-Fahrer, nach dem Befinden der 21-Jährigen. Die Radfahrerin bemerkte jedoch erst daheim, als die Aufregung nachließ, dass sie leicht verletzt wurde. Ein Personalienaustausch hatte am Unfallort nicht stattgefunden. Die Polizei ermittelt nun wegen fahrlässiger Körperverletzung in Verbindung mit einem Verkehrsunfall.
Wenn Sie als Verkehrsteilnehmer an einem Unfall beteiligt sind, müssen Sie bei einem Sachschadensunfall nicht zwingend die Polizei informieren. Wenn sich die Unfallbeteiligten einig sind, kann man die Versicherungsangelegenheiten auch persönlich miteinander klären. Sie sollten jedoch immer Ihre Personalien austauschen, um im Nachgang Ansprüche erheben zu können. Wenn ein Beteiligter bei dem Unfall verletzt wurde, ist es grundsätzlich ratsam, die Polizei zu informieren. Manchmal schmerzen die Verletzungen anfangs nicht, können jedoch später behandlungsbedürftig werden. Ein Austausch der Personalien ist deshalb immer ratsam.