Das Springen von Brücken in Wasserstraßen ist gefährlich und verboten!

Überregional

Kategorie
Vorbeugen und Schützen
Datum
02.07.2025

Die Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion Ost weist darauf hin, dass das Springen von Brücken in Wasserstraßen (egal ob in Kanäle, Flüsse oder andere Gewässer) in Deutschland verboten ist. Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 200,00 Euro geahndet werden.

Noch bedeutender ist allerdings, dass damit auch gesundheitliche Gefahren verbunden sein können, da die Tiefe des Wassers oft nicht klar erkennbar ist und unvorhergesehene Hindernisse wie Treibgut oder andere Gegenstände sich im Wasser befinden können.

Weiterhin stellt dieses Springen auch eine Gefährdung anderer dar, wie zum Beispiel anderer Verkehrsteilnehmer auf dem Wasser, insbesondere Schiffe, die auf der Wasserstraße unterwegs sind.

Auch das Schwimmen in unmittelbarer Nähe von Brücken und anderen wasserbaulichen Einrichtungen kann gefährlich sein, da Schiffe in der Regel einen Sicherheitsabstand einhalten müssen und das Schwimmen in der Nähe von Brücken die Sicherheit des Schiffsverkehrs beeinträchtigen kann.

Verantwortlich:

Polizeidirektion Ost
Pressestelle

Nuhnenstraße 40
15234 Frankfurt (Oder)

Telefon: 0335 561-2020
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