Polizeibeamte kontrollierten am Montag ein E-Bike (Pedelec), welches zuvor eine Strecke bergauf zurücklegte, ohne die Pedale zu nutzen. Der 56-jährige Fahrzeugführer konnte für das selbstfahrende Pedelec keine Versicherung vorweisen, noch war dieser im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Kontrolle Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,47 Promille. Die angeordnete Blutprobe wurde durch einen approbierten Arzt in einem Krankenhaus entnommen. Das E-Bike wurde vor Ort sichergestellt und gegen den Fahrer ein Strafverfahren wegen mehrerer Verstöße eingeleitet.
Die Polizei informiert:
Die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Pedelec, welches über eine Motorenleistung von bis zu 4000 Watt verfügt und Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreicht, gilt als Kleinkraftrad und ist rechtlich nicht als elektrisches Fahrrad zu werten.
Hinweise zum Kleinkraftrad / Pedelec:
- Haftpflichtversicherung
- Betriebserlaubnis
- Fahrerlaubnis der Klasse AM
- Helmpflicht
- Straßenbenutzungspflicht