Zwei betrügerische Anrufe sind der Polizei am Dienstag gemeldet worden. So meldete sich zunächst ein Bürger und gab an, dass er einen Telefonanruf erhalten habe. Der Anrufer habe sich als Mitarbeiter des LKA ausgegeben und den Bürger im weiteren Verlauf nach Wertgegenständen gefragt. Der Bürger reagierte richtig: Er tätigte keine Angaben und beendete das Gespräch daraufhin.
Im weiteren Verlauf des Tages erschien dann ein anderer Bürger auf dem Polizeirevier in Zossen. Auch er hatte einen Betrugsanruf erhalten, wobei sich der unbekannte Anrufer als Kommissar ausgab. Dieser berichtete dem Bürger, seine Adresse sei als mögliches Einbruchsziel auf einer Liste bei zwei festgenommenen Personen aufgeführt. Dann wurde auch er nach möglichen Wertgegenständen befragt. Doch auch hier hatten sich die Betrüger den falschen Bürger ausgesucht: Der Mann beendete das Telefonat, da ihm Zweifel an der ganzen Geschichte gekommen waren. In beiden Fällen hat die Polizei Strafanzeigen aufgenommen. Die weiteren Ermittlungen führt die Kriminalpolizei.
Die Polizei rät in diesem Zusammenhang:
- Lassen Sie sich am Telefon nicht ausfragen! Geben Sie keine Details Ihrer familiären oder finanziellen Verhältnisse preis!
- Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen! Vereinbaren Sie einen späteren Gesprächstermin, damit Sie in der Zwischenzeit die Angaben z.B. durch einen Anruf bei der örtlichen Polizei überprüfen können.
- Lassen Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch abkürzen (aus Herta Schmidt wird beispielsweise H. Schmidt). So können die Täter Sie nicht mehr ausfindig machen. Zum Ändern eines Telefonbucheintrags wenden Sie sich bitte an die Telekom.
- Rufen Sie die Polizei zurück. Verwenden Sie dazu aber unbedingt die öffentlich bekannte Telefonnummer – ABER NICHT die Nummer, die Ihnen die Anrufer möglicherweise gegeben haben bzw. die Telefonnummer, die Ihnen auf dem Telefondisplay angezeigt wurde!
- Notieren Sie sich die eventuell auf dem Sichtfeld Ihres Telefons angezeigte Telefonnummer des Anrufers!
- Bevor Sie jemanden Ihr Geld geben wollen: Besprechen Sie die Angelegenheit mit einer Person Ihres Vertrauens. Wenn Ihnen die Sache „nicht geheuer ist“, informieren Sie bitte ihre örtliche Polizeidienststelle!
- Übergeben Sie kein Geld an Personen, die Ihnen nicht persönlich bekannt sind AUCH NICHT DER „vermeintlichen“ POLIZEI!
- Haben Sie bereits eine Geldübergabe vereinbart? Informieren Sie noch vor dem Übergabetermin die Polizei. Sie erreichen sie unter der Nummer 110!
Dienstag, 02.09.2025