Bootsführer unter Alkoholeinfluss

Heidesee

Dahme-Spreewald

Kategorie
Kriminalität
Datum
10.09.2018

Die Beamten der Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion Süd  mussten am Sonntag bereits die 50. Trunkenheitsfahrt der laufenden Saison registrieren. Bei der Kontrolle eines Sportmotorbootes gegen 15:00 Uhr auf dem Dolgensee stellten die Polzisten Alkoholgeruch bei dem 59-jährigen Bootsführer fest. Ein Test ergab ein Ergebnis von 0,87 Promille.

Zum Vergleich: Im Laufe der gesamten Wassersportsaison 2017 waren es noch 25 Feststellungen gewesen. Das ist eine alarmierende Tendenz. Daher wird die Wasserschutzpolizei ihre Kontrolle auch in den verbleibenden Wochen fortsetzen.

Beachten Sie: Bereits eine geringe Alkoholisierung vermindert die Aufmerksamkeit, das Konzentrations- und Reaktionsvermögen, auch Sehschärfe und räumliches Sehen können vermindert sein. Gleichzeitig steigen Risikobereitschaft und die Selbstüberschätzung der eigenen Leistung und des Bootes. Diese Faktoren verringern die Fähigkeit als Schiffsführer den Anforderungen an die Führung eines Wasserfahrzeugs gerecht zu werden. Das gilt für alle Wasserfahrzeuge, gleich welcher Größe und Motorisierung. Also auch Kanus sowie Paddel- und Ruderboote. Bereits mit einer Alkoholisierung von 0,3 Promille kann unter Umständen ein Straftatbestand erfüllt sein. Ein Wert ab 0,5 Promille ist in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit. Weist der Schiffsführer eine Alkoholisierung über 1,1 Promille auf, wird ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Die klare Ansage der Wasserschutzpolizei lautet daher: Hände weg vom Alkohol am Ruder!!!

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