Auch am vergangenen Wochenende waren Beamte der Wasserschutzpolizei wieder zu Kontrollfahrten auf den Brandenburger Gewässern unterwegs und wurden mehrfach fündig. Neben Ordnungswidrigkeiten wurden auch Straftaten zur Anzeige gebracht und ein 35-jähriger Bootsführer auf dem Zeuthener See hielt den traurigen Rekord des Wochenendes.
Bei einem Atemalkoholtest in den Abendstunden zeigte das Messgerät mit 3,01 Promille einen Wert an, der weit im Bereich einer Verkehrsstraftat liegt. Damit nicht genug, reagierten Drogenvortests bei dem Mann positiv auf Amphetamine und Cannabis. Zur Sicherung gerichtsfester Beweise in den nun folgenden Verfahren wurde die Blutprobe veranlasst.
In diesem Zusammenhang nochmals der Hinweis der Polizei: Wie auch im Straßenverkehr zu Lande gelten für Bootsführer und Rudergänger die gleichen Promillegrenzen und Rauschmittelverbote, die bei Überschreitungen Anzeigen im Ordnungswidrigkeiten- oder Straftatbereich nach sich ziehen. Darüber hinaus ist bei einem Verfahren nach einer Rauschmittelfahrt auch ihr Auto- oder Motorradführerschein in Gefahr, da mit den Anzeigen auch eine Benachrichtigung an das Straßenverkehrsamt erfolgt.