Der Fahrer eines NIU E-Scooters musste die Beamten am Mittwochmorgen zur Blutentnahme in einem Krankenhaus begleiten. Während einer routinemäßigen Verkehrskontrolle auf der Straße der Jugend lag der Atemalkoholwert des 33-Jährigen laut eines entsprechenden Tests mit fast zwei Promille im Bereich der Verkehrsstraftaten.
Im Anschluss der Blutentnahme wurde ihm die Weiterfahrt untersagt.