Mitten in der Nacht erregte ein auffällig fahrender Radfahrer das Interesse der Brandenburger Beamten.
Bei der anschließenden Kontrolle und der Nachfrage für den Grund der ungewöhnlichen Fahrweise schlug den Beamten eine Alkoholfahne entgegen. Der vor Ort durchgeführte Alkoholtest bestätigte die Vermutung mit 1,78 Promille. Der 23-jährige Fahrer begleitete daraufhin die Beamten zur Blutentnahme. Eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr wurde aufgenommen und die Weiterfahrt untersagt.