Dass auch Fahrradfahrer bei entsprechendem Alkoholkonsum mit dem Gesetz in Konflikt geraten können, musste am Donnerstag kurz vor Mitternacht ein 68-Jähriger feststellen. Der Atemalkoholtest lag mit einem Messwert von 2,23 Promille deutlich im Bereich einer Verkehrsstraftat.
Zur Sicherung gerichtsfester Beweise wurde die Blutprobe im Krankenhaus veranlasst.