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Am Freitagabend meldete eine aufmerksame Bürgerin einen PKW mit einer auffälligen Fahrweise. Der 54-jährige Fahrzeugführer wurde daraufhin durch die Beamten kontrolliert. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,14 Promille AAK. Außerdem stellte sich heraus, dass er auch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Nach der Blutprobenentnahme wurde dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt. Der Fahrzeugführer muss sich nun verantworten.
In der Ortslage Groß Glienicke führte, am Sonntagmorgen, eine Zeugenaussage die Beamten ebenfalls zu einem betrunkenen Fahrzeugführer. Der 38-jährige PKW-Fahrer hatte sein Fahrzeug mit 1,72 Promille AAK geführt. Nach der erfolgten Blutprobe wurde auch ihm die Weiterfahrt untersagt und der Führerschein abgenommen. Er muss sich nun verantworten.
Bei der Kontrolle eines PKW in Marquardt am frühen Sonntagmorgen konnte ebenfalls Alkohol in der Atemluft, bei der Fahrzeugführerin, wahrgenommen werden. Die 39-Jährige musste ebenfalls, nach der Blutprobe, ihren Führerschein abgeben. Auch ihr wurde die Weiterfahrt untersagt.
Freitag, 08.05.2026 bis Sonntag, 10.05.2026