Am späten Sonntagabend fiel Polizeibeamten in Stahnsdorf ein E-Roller auf, welcher in auffälligen Schlangenlinien fuhr. Ein zweiter Blick ließ erkennen, dass der E-Roller auch kein Versicherungskennzeichen aufwies.
Nach dem Anhalten wurde beim Fahrer deutlicher Alkoholgeruch in der Atemluft wahrgenommen. Einen Atemvortest verweigerte der Fahrer jedoch. Eine Blutentnahme wurde angeordnet und die Weiterfahrt untersagt. Beide Verkehrsdelikte wurden angezeigt.
Freitag, 06.05.2022, 04.23 Uhr