Bei der Kontrolle eines 36-jährigen E-Roller-Fahrers, wurde ein deutlicher Alkoholgeruch durch die kontrollierenden Polizeibeamten wahrgenommen. Ein daraufhin durchgeführter Alkoholtest lieferte ein Ergebnis von 1,11 Promille. Aufgrund der begangenen Straftat wurde zur Sicherung des Verfahrens eine Blutentnahme angeordnet. Nach erfolgter Blutprobenentnahme sowie Untersagung der Weiterfahrt, wurde der Beschuldigte vor Ort entlassen. Die weiteren Ermittlungen werden geführt durch die Kriminalpolizei.
Hinweis der Polizei: Bei E-Rollern handelt es sich um Kraftfahrzeuge und folglich gelten dieselben Promillegrenzen wie auch für Fahrer/-innen von PKWs. In der Regel liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit ab einer Alkoholisierung von 1,1 Promille vor, was den Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB erfüllt. Die Folge ist ein Strafverfahren und auch der Verlust der Fahrerlaubnis droht.
Freitag, 01.08.2025, 00:20 Uhr