Betrunken am Steuer – anschließend Körperverletzung und Widerstand

Samstag, 26. August 2017, 03:40 Uhr

Landkreis Potsdam-Mittelmark, Kloster Lehnin, Netzen, Am Einstich

Potsdam-Mittelmark

Kategorie
Kriminalität
Datum
28.08.2017

In den frühen Samstagmorgenstunden meldeten sich Zeugen bei der Polizei und teilten mit, dass sie gerade dabei seien, einem augenscheinlich betrunkenen Mann daran zu hindern, dass dieser, in seinem fahruntüchtigen Zustand, mit einem Pkw Porsche davon fährt. Der beschuldigte Porsche-Fahrer fand das gar nicht gut, von den Personen aufgehalten zu werden und es kam zu einer zunächst verbalen Auseinandersetzung zwischen den Männern. In weiterer Folge soll der Beschuldigte dann einem 30-jährigen Mann mehrfach ins Gesicht geschlagen haben. Dadurch erlitt dieser eine Gesichtsprellung. Auch brach dadurch ein Schneidezahn ab. Polizeibeamte haben den Beschuldigten, einen 24-jährigen Brandenburger ins Gewahrsam genommen. Aufgrund mehrerer Zeugenaussagen wurde bekannt, dass der Beschuldigte das Fahrzeug zuvor bereits unter Alkoholeinwirkung geführt hatte. Da der Atemalkohol des Mannes 1,65 Promille betrug, wurde eine Blutprobe angeordnet, der Führerschein, sowie die Fahrzeugschlüssel sichergestellt.

Bereits als Beamten die Blutprobe ankündigten reagierte der Beschuldigte sehr aggressiv, distanzlos und beleidigend auf die Polizisten. Freiwillig wollte er den Beamten nicht folgen, so dass diese Zwangsmittel anwenden mussten. Dagegen sperrte er sich jedoch und versuchte sich immer wieder loszureißen. Er musste für den Transport mit Handschellen fixiert werden. Selbst im Krankenhaus versuchte sich der Mann weiter loszureißen und sich den polizeilichen Maßnahmen zu entziehen. Ein Arzt konnte die Blutprobe nur entnehmen, nachdem die Polizisten den Mann mit einfacher körperlicher Gewalt fixiert hatten. Nachdem dann die Blutprobe entnommen war, wurde er zur Ausnüchterung ins Polizeigewahrsam nach Brandenburg gebracht, aus dem er dann nüchtern wieder entlassen wurde. Die Kriminalpolizei ermittelt zu einer Trunkenheitsfahrt, einer Körperverletzung, dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie einer Beleidigung.

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