Zu einem Betrugsversuch kam es am 03.06.2024 in Perleberg. Ein 75-Jähriger erhielt einen Brief mit einer Zahlungsaufforderung von mehr als 900 Euro. Der Brief stammte von einer angeblichen Obergerichtsvollzieherin aus Bochum. Grund der Geldforderung waren ausstehende Kosten für die Teilnahme an einer Lotterie. Da der angeschriebene Perleberger jedoch an keiner Lotterie teilgenommen hatte, versuchte er, Kontakt zur Absenderin aufzunehmen. Auf eine E-Mail erhielt er eine erneute Zahlungsaufforderung. Das Geld sollte hierbei auf ein britisches Konto überwiesen werden. Der 75-Jährige fragte anschließend telefonisch beim Gericht in Bochum nach. Hier teilte man ihm mit, dass die besagte Gerichtsvollzieherin dort nicht bekannt sei, es jedoch bereits zu einer Häufung ähnlicher Sachverhalte gekommen sei.
Der Herr tätigte letztendlich keine Zahlung und erstatte Strafanzeige bei der Polizei.
Grundsätzlich ist Folgendes festzustellen:
Amtsgerichte sind Vollstreckungsgerichte, deshalb werden Pfändungsbeschlüsse ausschließlich durch Amtsgerichte ausgestellt, niemals durch Gerichtsvollzieher.
Zuständig sind in der Regel die Amtsgerichte am Wohnort des Schuldners / der Schuldnerin.
Finanzielle Forderungen gegen den Schuldner / die Schuldnerin gehen immer auf Dritte zurück, bspw. Banken, Firmen etc.
Überweisungen von Gerichtskosten erfolgen ausschließlich auf deutsche Konten einer Justizkasse, niemals auf ausländische Konten. Die Rechnungen werden grundsätzlich von einer Justizkasse ausgestellt.