Ein 19-Jähriger wurde nach dem Verkauf eines Gegenstandes über eine Online-Verkaufsplattform am vergangenen Freitag Opfer eines Betruges. Er hatte eine Verkaufsanzeige auf der Plattform eingestellt, ein bislang unbekannter Interessent meldete sich daraufhin und beide einigten sich auf die Verkaufsmodalitäten. Der vermeintliche Käufer gab an, über das interne Bezahlsystem der Plattform zahlen zu wollen und übersandte entsprechende Anweisungen, denen der Pritzwalker folgte. Hierbei gab er seine Bankdaten sowie eine Push-TAN ein. Am folgenden Tag erhielt er die Mitteilung, dass die Transaktion nicht durchgeführt werden könne, da angeblich kein Guthaben im vierstelligen Bereich vorhanden sei. Zudem informierte die Verkaufsplattform den Mann darüber, dass seine hinterlegte E-Mail-Adresse geändert worden sei und er keinen Zugriff mehr auf sein Konto habe. Die Änderung wirkte sich auch auf sein Online-Banking aus, welches ebenfalls nicht mehr genutzt werden konnte. Nach Rücksprache mit seiner Bank wurden bislang keine missbräuchlichen Buchungen festgestellt. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Die Polizei empfiehlt, Bankdaten, TANs oder PushTAN-Freigaben niemals auf Aufforderung unbekannter Personen preiszugeben oder zu bestätigen. Nutzen Sie für Kaufabwicklungen ausschließlich die offiziellen Bezahlfunktionen der jeweiligen Verkaufsplattform. Bei Zweifeln sollten Sie den Vorgang sofort abbrechen und sich direkt an Ihre Bank oder die Verkaufsplattform wenden.