Ein 67-Jähriger aus einem Gemeindeteil nahm über eine Internetplattform an einem Gewinnspiel teil. Unter anderen hätte er bei diesem ein Mobiltelefon gewinnen können. Um jedoch an dem Spiel teilnehmen zu können, sollte der Geschädigte eine Gebühr von etwas über einem Euro entrichten. Der Mann gab seine Kontodaten an und der Betrag wurde abgebucht. Zwei Tage später stellte er fest, dass grundlos über 70 Euro von seinem Konto abgebucht wurden. Gestern erstattete der Mann daraufhin Strafanzeige bei der Polizei. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei dauern an.
Betrügerisches Gewinnspiel
- Kategorie
- Kriminalität
- Straftaten
- Datum
- 04.07.2018
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