Ein Betrug ist der Polizei am Sonntag gemeldet worden. Nach derzeitigen Erkenntnissen glaubte ein Mann über eine Dating-App eine Frau kennengelernt zu haben. Im weiteren Verlauf legte ihm diese den Umgang mit Kryptowährung nahe. Der Mann ging auf den Vorschlag ein und kaufte dann Bitcoins im Wert von mehreren tausend Euro bei einem Unternehmen, dessen Kontodaten ihm die Internet-Bekanntschaft übermittelt hatte. Später stellte er dann jedoch fest, dass das Geld nie bei dem Unternehmen angekommen ist und verständigte die Polizei. Diese hat eine entsprechende Strafanzeige aufgenommen. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin:
Auch auf Datingportalen sind Betrüger unterwegs! Diese bauen zunächst zum Schein eine emotionale Bindung mit ihren Opfern auf. Anschließend versuchen sie, ihr Gegenüber zu manipulieren, damit dieses beispielsweise in vermeintlich vielversprechende Geldanlagen investiert. Dabei geben sich die Betrüger teilweise als Personen aus, die angeblich sehr gute Kenntnisse über Anlagen und Finanzen haben oder beruflich in diesem Feld tätig sind. Oftmals sind die angeblichen Anlageportale, auf die die Betrüger verweisen, auf den ersten Blick sehr authentisch, so dass sie nicht sofort als Betrug zu erkennen sind. Die Investition sollen die Opfer normalerweise in Kryptowährungen wie Bitcoins tätigen.
Deshalb:
- Seien Sie auf Dating- oder auch anderen Internetportalen vorsichtig, wenn Ihnen unbekannte Personen Geldgeschäfte anbieten und lassen Sie sich nicht auf solche Geschäfte ein!
- Geben Sie keine Auskünfte über Ihre finanziellen Verhältnisse!
- Sprechen Sie mit Angehörigen oder Freunden, wenn Ihnen eine Internetbekanntschaft einen Vorschlag zur Geldanlage unterbreitet! Außenstehende haben meist einen objektiveren Blick als Betroffene, zumal diesen von den Betrügern meist eine romantische Absicht vorgespielt wird.
- Überweisen Sie kein Geld auf angebliche Unternehmenskonten, die Ihnen eine Internetbekanntschaft übermittelt hat!
- Wenn Sie bemerken, dass es sich um einen Betrug(-sversuch) handelt: Sichern Sie die getätigten Unterhaltungen, z.B. mittels Screenshot, und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, auch wenn Ihnen kein Schaden entstanden ist!
Meldezeit: Sonntag, 30.07.2023