Ein 35-jähriger VW-Fahrer fuhr in der Rathenower Landstraße mit 69 km/h, zulässige Höchstgeschwindigkeit war 50 km/h. Die Beamten führten eine Lasergeschwindigkeitsmessung durch und kontrollierten daraufhin den Fahrzeugführer. Ermittlungen ergaben, dass er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Zudem zeigte der Fahrer Auffälligkeiten, die auf eine Beeinflussung von Betäubungsmitteln hindeuten. Ein Drogenschnelltest bestätigte den Verdacht. Es folgte die Untersagung der Weiterfahrt, sowie die Anordnung einer Blutprobenentnahme. Es wurden eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Bußgeldanzeigen wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung und des Fahrens unter Betäubungsmittel gefertigt.
Berauschter Fahrzeugführer zu schnell unterwegs und ohne gültige Fahrerlaubnis
Samstag, 08.08.2026, 11:20 Uh
- Kategorie
- Verkehr
- Straßenverkehr
- Datum
- 09.08.2026
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