Bei einer Polizeikontrolle konnte der Fahrer eines PKW den Führerschein nicht vorlegen. Es stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Ein weiterführender Test ergab zudem eine Betäubungsmittelintoxikation bei ihm, worauf eine Blutprobe durchgeführt wurde.
Entsprechende Strafanzeigen wurden durch die Polizei gefertigt und dem Fahrzeugführer die Weiterfahrt untersagt.
Samstag, 25.04.2026, 00:00 Uhr