Bei Kontrollen der Wasserschutzpolizei waren auch am vergangenen Wochenende wieder Bootsführer und Rudergänger festgestellt worden, die berauscht auf den Wasserstraßen unterwegs waren. Bei einem 23-jährigen Bootsführer, der am Sonntagnachmittag auf dem Krossinsee bei Königs Wusterhausen unterwegs war, zeigte ein Drogenvortest eine positive Reaktion auf Cannabis an. Das gleiche Ergebnis brachte in den Abendstunden die Kontrolle einer 20-jährigen Mietboot-Führerin auf dem Oder-Spree-Kanal. Kurz vor Mitternacht wurde ein Sportbootführer auf dem Großen Schwielochsee kontrolliert. Hier wies der Atemalkoholtest einen positiven Wert im Ordnungswidrigkeiten-Bereich aus. In allen drei Fällen wurden die beweissichernden Blutproben veranlasst, die entsprechenden Verfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.
In diesem Zusammenhang nochmals der Hinweis der Polizei: Wie auch im Straßenverkehr zu Lande gelten für Bootsführer und Rudergänger die gleichen Promillegrenzen und Rauschmittelverbote, die bei Überschreitungen Anzeigen im Ordnungswidrigkeiten- oder Straftatbereich nach sich ziehen. Darüber hinaus ist bei einem Verfahren nach einer Rauschmittelfahrt auch ihr Auto- oder Motorradführerschein in Gefahr, da mit den Anzeigen auch eine Benachrichtigung an das Straßenverkehrsamt erfolgt.