Beamte der Wasserschutzpolizei kontrollierten am verlängerten Pfingstwochenende auf mehreren Gewässern im Direktionsbereich den gewerblichen und auch den privaten Boots- und Schiffsverkehr. Bei insgesamt rund 90 kontrollierten Fahrzeugen, Bootsführern und Rudergängern wurden Personen angetroffen, die offenbar berauscht am Steuer waren. Auf dem Zeuthener See bei Eichwalde, dem Krossinsee bei Königs Wusterhausen und dem Hutschtesee in der Gemeinde Heidesee wurden am Sonntag sechs Schiffsführer gestoppt, bei denen Vortests auf Cannabis bzw. Alkohol anschlugen. Auch hier wurden die entsprechenden Verfahren eingeleitet, Beweismittel gesichert und die Weiterfahrt untersagt. Dass nicht nur Motorboote und deren Rudergänger kontrolliert werden, musste in Lübbenau ein 26-Jähriger Spreewaldkahn-Führer feststellen. Da bei ihm Drogenvortests positiv auf Cannabis, Amphetamine und Kokain anschlugen, musste er die Beamten zur beweissichernden Blutprobe in Krankenhaus begleiten. Auch hier wurden die entsprechenden Verfahren einzuleiten.
In diesem Zusammenhang nochmals der Hinweis der Polizei:
Auch auf Wasserstraßen gelten für Boots- und Schiffsführer sowie Rudergänger die gleichen Alkohol- und Betäubungsmittelverbote, wie im Straßenverkehr. Die Promillegrenzen sind dabei in den Sanktionen identisch. Bei einer Anzeige wegen einer Trunkenheits- oder Rauschmittelfahrt erfolgt durch die bearbeitende Behörde auch immer die Benachrichtigung an das Straßenverkehrsamt. Damit sind auch die Führerscheine des Betroffenen in Gefahr, denn die Behörde kann aufgrund der Anzeige die Eignung des Fahrers nach dem Straßenverkehrsgesetz prüfen.