Bei einem Fakeshop bestellt

Polizei warnt vor Betrügern

Groß Kreutz

Überregional

Kategorie
Kriminalität
Datum
29.06.2023

Ein 57-jähriger Mann hat vor Kurzem im Internet einen Artikel für seinen Garten bestellt. Nachdem das Produkt nicht versandt wurde, betrachtete der Geschädigte sich den Internetauftritt genauer und stellte nun fest, dass es sich offenbar um einen FakeShop gehandelt hat. Die Schadenshöhe beläuft sich auf einen hohen dreistelligen Betrag. Der Mann erstattete Anzeige bei der Polizei. Diese hat nun entsprechende Ermittlungen aufgenommen.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf Folgendes hin:

  • Sollte der Online-Shop nur Vorkasse anbieten oder die zuvor angegebenen Zahlungsmöglichkeiten wie Rechnung, PayPal etc. bei der Bezahlung nicht mehr möglich sein, ist dies ein Anzeichen dafür, dass es sich um unseriöse Geschäftspraktiken handelt.
  • Deutsche Versandunternehmen haben in der Regel auch deutsche Bankverbindungen. Diese können Sie daran erkennen, dass die IBAN mit DE anfängt. Andere Buchstabenkürzel weisen auf ein Auslandskonto hin.
  • Prüfen Sie Erfahrungsberichte, bevor sie einen Artikel bestellen. Solche Erfahrungsberichte und andere Informationen erhalten Sie schnell und unkompliziert, indem Sie den Namen des Online-Shops in eine Suchmaschine eingeben.
  • Wenn Sie sich unsicher sind oder Zweifel haben, schließen Sie bei dem Online-Shop keinen Kauf ab. Erwerben Sie Produkte lieber beim Händler Ihres Vertrauens

Sollten Sie Opfer von Internetbetrug geworden sein:

  • Sollten Sie bereits Geld überwiesen haben, informieren Sie sich bei Ihrer Bank, ob die Zahlung rückgängig gemacht werden kann. In der Regel ist dies innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Überweisung bzw.- Abbuchung noch möglich.
  • Sichern Sie Beweise für den Online-Kauf, beispielsweise Bestellbestätigungen, E-Mails oder auch mögliche Screenshots. Diese können für die Strafverfolgung von großem Wert sein.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei!

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