Der Geschädigte informierte die Polizei, da er soeben bedroht wurde. Der 89-jährige Geschädigte bewohnt einen Bereich, welcher für andere Bürger gesperrt ist. Der 67-jährige Beschuldigte ignorierte die Beschilderung. Der Geschädigte sprach ihn dahingehend an. Als Antwort wurde durch den Beschuldigten ein Messer gezogen und der Geschädigte verbal mit dem Tode bedroht.
Die Beamte konnten den polizeilich bekannten Beschuldigten im Nahbereich stellen und das, doch scharfe Küchenmesser, sicherstellen. Zur Straftat ließ sich der Beschuldigte nicht ein.