Weil er Schlangenlinien fuhr, wurde ein 43-Jähriger Sonntagnacht einer Verkehrskontrolle unterzogen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest wies einen Wert von 1,17 Promille auf, was die Entnahme einer Blutprobe, sowie die Sicherstellung des Führerscheines mit sich zog. Den Tatverdächtigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
Auffällige Fahrweise führt zur Blutprobenentnahme
Sonntag, 14.07.2024, 01:30 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 14.07.2024
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