Aufmerksame Beamte stellten in den Nachtstunden einen 25-jährigen Rollerfahrer mit seinem E-Scooter fest, bei welchem das erforderliche Versicherungskennzeichen nicht angebracht war. Im Rahmen der Verkehrskontrolle konnte der Rollerfahrer schließlich weder eine gültige Versicherung vorzeigen, noch einen Eigentumsnachweis erbringen. Darüber hinaus wurde bekannt, dass es sich bei dem Roller um ein Gefährt handelt, welches mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 Km/h unterwegs ist. Eine notwendige Fahrerlaubnis konnte der nunmehr Beschuldigte ebenfalls nicht vorlegen. Gegen den 25-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und dass Gefährt sichergestellt.
Auf E-Roller ohne Führerschein und Versicherung unterwegs
Donnerstag, 12.12.2024, 00:55 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 12.12.2024
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