Eine Meyenburger Firma erhielt mehrere E-Mails, in welchen sie zu einer Geldzahlung aufgefordert wird. Die erste Forderung stammt für die Nutzung einer Internet-Suchmaschine. Die zweite Nachricht kam von einem Inkassounternehmen und die Letzte soll von einem Rechtsanwalt stammen. Weil für den Geschäftsinhaber die Forderungen unberechtigt und unbegründet sind, erstattete er heute Vormittag Strafanzeige wegen Betruges.
Auf Betrug nicht hereingefallen
- Kategorie
- Kriminalität
- Straftaten
- Datum
- 16.08.2019
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