Am frühen Morgen des 27.03.2022 wurden Polizisten in die Geibelstraße gerufen. Dort hatte ein Mann in einer Wohnung randaliert und die Einrichtung beschädigt. Die Beamten konnten den Wütenden beruhigen und den 40-Jährigen zum Verlassen der Wohnung bewegen.
Doch wenig später erfolgte erneut ein Anruf bei der Polizei. Der Mann war demzufolge an den vorherigen Ort des Geschehens zurückgekehrt und hatte seine Wut an einer Fensterscheibe ausgelassen. Dabei verletzte er sich jedoch an der Hand, was den Einsatz von Rettungskräften nötig werden ließ. Diese sahen sich erheblicher Gegenwehr ausgesetzt und die hinzueilenden Polizeikräfte machten dieselbe Erfahrung. Der renitente Herr fand sich daraufhin in Handfesseln wieder und wurde mit polizeilicher Begleitung in ein Krankenhaus gefahren. Die Sache hat nun ein juristisches Nachspiel in Form von Ermittlungen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.