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Frankfurt (Oder)

Frankfurt (Oder)

Kategorie
Kriminalität
Datum
29.04.2020

Da sich mehrere Personen am Dienstagnachmittag in einem Park im Aurorahügel aufhielten und nicht den vorgeschriebenen Abstand einhielten, kamen Polizeibeamte zum Einsatz. Den Aufforderungen der Beamten, den Abstand zu vergrößern, kamen die neun Männer nicht nach. Daraufhin sprachen die Polizisten Platzverweise aus. Während der Personalienfeststellung bemerkten die Beamten eine sichtbare Tätowierung, in Form eines Hakenkreuzes, an der Wade eines 33 Jahre alten Mannes. Da durch die Trageweise kurzer Hosen eine Öffentlichkeitswirksamkeit vorlag, fertigten sie eine Anzeige wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der Mann wurde aufgefordert, die Tätowierung zu bedecken und auf dem kürzesten Weg nach Hause zu gehen.

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