Beamte der Wasserschutzpolizei kontrollierten in den Nachmittagsstunden des 24.05.2018 am Oder-Spree-Kanal einen 40-Jährigen, der zwei Angeln im Wasser hatte. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann nicht im Besitz eines Fischereischeines und einer Angelberechtigung war. Die Kriminalpolizei ermittelt nun wegen Fischwilderei.
Angeln ohne Fischereischein
- Kategorie
- Kriminalität
- Datum
- 25.05.2018
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