Einer 64-Jährigen aus dem Amtsbereich wurde im Dezember 2018 mit einem Lottogewinn ein Abo verkauft. Als sie die dazugehörigen Unterlagen nach Hause bekam, bemerkte sie, dass sie eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abgeschlossen hatte. Die Frau machte von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch. Dennoch wurden im Januar und Februar diesen Jahres über 200 Euro abgebucht. Die Lastschriften wurden zurückgebucht und Anzeige wegen Betruges erstattet. Die Kripo ermittelt.
Angeblicher Lottogewinn
- Kategorie
- Kriminalität
- Straftaten
- Datum
- 13.02.2019
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