Amtshilfe für die Gemeinde Schönefeld – Veranstaltung „Second Horizon Festival 2017“

Schönefeld

Dahme-Spreewald

Kategorie
Besondere Ereignisse
Tags
Konzerte
Datum
23.06.2017

Durch die Polizeidirektion Süd wird der Gemeinde Schönefeld auf ihr Ersuchen Amtshilfe zur Durchsetzung der durch sie ergangen Untersagung der Veranstaltung „Second Horizon Festival 2017“ geleistet. Durch das Verwaltungsgericht Cottbus wurde ein Eilantrag des Veranstalters gegen die Gemeinde Schönefeld abgelehnt. Mit dem Veranstalter haben sowohl das Ordnungsamt der Gemeinde Schönefeld als auch der Polizeiführer vor Ort Kontakt aufgenommen, um die Umsetzung der Versagungsverfügung zu besprechen. Dabei zeigte sich der Veranstalter nun entgegenkommend. Er versicherte die technischen Anlagen zur Durchführung eines Konzertes selbstständig abzubauen. Er wurde durch die Behörden dazu aufgefordert, die Absage der Veranstaltung den Angereisten sowie möglichen Anreisenden auf sämtlichen Informationskanälen mitzuteilen. Die vor Ort befindlichen Personen werden durch die Behörden aufgefordert, das Festivalgelände und die Gemeinde Schönefeld in Ruhe zu verlassen. Sollte dies Personen nicht möglich sein, da keine unmittelbaren Verkehrsmöglichkeiten in zeitlicher Nähe vorhanden sind oder andere zwingende Gründe dagegen sprechen, wird ihnen die Möglichkeit gegeben, dies zu nächst möglichem Zeitpunkt tun zu können. Durch die Behörden wird geprüft werden, ob durch den Veranstalter getroffene Zusagen eingehalten werden.

Verantwortlich:

Polizeidirektion Süd
Pressestelle

Juri-Gagarin-Straße 16
03046 Cottbus

Telefax: 0355 4937-2002
pressestelle01.pdsued@polizei-internet.brandenburg.de

Telefon: 0355 4937–2020
Zum Impressum des Polizeipräsidiums


Das könnte Sie auch interessieren