Durch die Polizeidirektion Süd wird der Gemeinde Schönefeld auf ihr Ersuchen Amtshilfe zur Durchsetzung der durch sie ergangen Untersagung der Veranstaltung „Second Horizon Festival 2017“ geleistet. Durch das Verwaltungsgericht Cottbus wurde ein Eilantrag des Veranstalters gegen die Gemeinde Schönefeld abgelehnt. Mit dem Veranstalter haben sowohl das Ordnungsamt der Gemeinde Schönefeld als auch der Polizeiführer vor Ort Kontakt aufgenommen, um die Umsetzung der Versagungsverfügung zu besprechen. Dabei zeigte sich der Veranstalter nun entgegenkommend. Er versicherte die technischen Anlagen zur Durchführung eines Konzertes selbstständig abzubauen. Er wurde durch die Behörden dazu aufgefordert, die Absage der Veranstaltung den Angereisten sowie möglichen Anreisenden auf sämtlichen Informationskanälen mitzuteilen. Die vor Ort befindlichen Personen werden durch die Behörden aufgefordert, das Festivalgelände und die Gemeinde Schönefeld in Ruhe zu verlassen. Sollte dies Personen nicht möglich sein, da keine unmittelbaren Verkehrsmöglichkeiten in zeitlicher Nähe vorhanden sind oder andere zwingende Gründe dagegen sprechen, wird ihnen die Möglichkeit gegeben, dies zu nächst möglichem Zeitpunkt tun zu können. Durch die Behörden wird geprüft werden, ob durch den Veranstalter getroffene Zusagen eingehalten werden.
Amtshilfe für die Gemeinde Schönefeld – Veranstaltung „Second Horizon Festival 2017“
- Kategorie
- Besondere Ereignisse
- Konzerte
- Datum
- 23.06.2017
Verantwortlich:
Polizeidirektion Süd
Pressestelle
Juri-Gagarin-Straße 16
03046 Cottbus
Telefax: 0355 4937-2002
pressestelle01.pdsued@polizei-internet.brandenburg.de
Telefon: 0355 4937–2020
Zum Impressum des Polizeipräsidiums