Im Rahmen der Streifentätigkeit fiel den Beamten der 59-jährige PKW-Fahrer durch seine unsichere Fahrweise auf. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle wurde der Grund hierfür schnell ersichtlich. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von mehr als drei Promille.
Zudem war der Beschuldigte auch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Nachdem die Blutentnahme durchgeführt worden war, durfte der Beschuldigte seinen Heimweg zu Fuß fortsetzen. Ein entsprechendes Strafverfahren gegen ihn wurde eingeleitet.
Freitag, 31.01.2025, 19:15 Uhr