Alkoholisierte Autofahrerin verletzt – Polizei weist auf Gefahren von Alkohol im Straßenverkehr hin

Rangsdorf, Winterfeldallee

Teltow-Fläming

Kategorie
Vorbeugen und Schützen
Datum
04.06.2021

Donnerstag, 03.06.2021, 13:00 Uhr

Eine 65-jährige Autofahrerin ist bei einem Unfall am Donnerstagnachmittag leicht verletzt worden. Nach derzeitigem Kenntnisstand war sie mit ihrem VW auf der Winterfeldallee in Richtung Kienitzer Straße unterwegs und übersah offenbar ein am rechten Fahrbahnrand abgestelltes Auto. Mit diesem kollidierte ihr Fahrzeug und kam anschließend zum Stehen. Die 65-Jährige wurde bei dem Zusammenstoß leicht verletzt und zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Ein Atemalkoholtest ergab bei der Autofahrerin einen Wert von 2,12 Promille. Es wurde eine Blutprobeentnahme durchgeführt und eine Verkehrsunfallanzeige aufgenommen. Beide Wagen waren nicht mehr fahrbereit, es entstand ein Sachschaden von etwa 11.000,- Euro.

An dieser Stelle weist die Polizeidirektion West auf die Gefahren von Alkohol im Straßenverkehr und dessen Folgen hin: Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Teltow-Fläming wurden für das Jahr 2020 insgesamt 99 Verkehrsunfälle erfasst, deren Hauptursache auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist (im Jahr 2019: 96 Unfälle). Dabei wurden 46 Personen verletzt (2019: 45). Im gesamten Bereich der Polizeidirektion West, der die Landkreise Potsdam-Mittelmark, Havelland und Teltow-Fläming sowie die kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel und die Landeshauptstadt Potsdam umfasst, wurden 2020 insgesamt 355 Verkehrsunfälle mit der Hauptunfallursache Alkohol erfasst (2019: 367). Dabei wurden insgesamt 172 Menschen (2019: 188) verletzt. Im vergangenen Jahr kam im Bereich der Polizeidirektion ein Mensch auf Grund eines solchen Unfalls zu Tode, 2019 waren es drei.

Mögliche Folgen einer Alkohol- oder Drogenfahrt können neben diesen weitreichenden Folgen für Gesundheit und Leben außerdem sein:

  • Bußgeld- bzw. Strafverfahren
  • bis zu fünf Jahre Führerscheinsperre
  • Bußgeld bzw. Geld- oder Freiheitsstrafe
  • mehrere Punkte im deutschen Fahreignungsregister in Flensburg
  • lange Prozedur bis zur Wiedererlangung des Führerscheins
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
  • Drogenscreening
  • möglicherweise sogar Drogentherapie
  • Verlängerung einer Probezeit um weitere zwei Jahre
  • Erlöschung des Teil- bzw. Vollkaskoversicherungsschutzes bei einem Verkehrsunfall
  • Regressansprüche der Haftpflichtversicherung für den Unfallschaden an fremden Fahrzeugen

Ein Drogenkonsument kann die Fahrerlaubnis auch verlieren, wenn er nicht am Straßenverkehr teilnimmt. Allein der Besitz oder nachgewiesene Konsum von Drogen kann dafür schon ausreichend sein. Die Polizei leitet nicht nur eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft bzw. stellt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, sondern meldet den Vorfall unter bestimmten Voraussetzungen auch an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

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