Im Rahmen der Streifentätigkeit kontrollierten Polizeibeamte einen E-Rollerfahrer und dessen Verkehrsmittel. Während der Kontrolle nahmen sie Atemalkoholgeruch wahr. Ein anschließend durchgeführter freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,84 Promille. Zur Durchführung eines gerichtsverwertbaren Tests wurde der Fahrer zur PI Brandenburg verbracht. Der dort durchgeführte Test ergab einen Wert von 0,68 Promille. Eine Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet. Die Beamten untersagten dem Fahrer die Weiterfahrt und entließen diesen aus der Maßnahme. Anschließend wurde die entsprechende Schriftlage gefertigt und der zuständigen Stelle zugesandt.
Alkoholisiert unterwegs
Mittwoch, 14.08.2024 07:49 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Alkohol
- Straßenverkehr
- Datum
- 15.08.2024
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