Alkoholisiert Sportboot gefahren

Untere Havel Wasserstraße

Brandenburg an der Havel

Kategorie
Verkehr
Datum
06.06.2023

Im Rahmen einer Sportbootkontrolle nahmen Beamte der Wasserschutzpolizei Alkoholgeruch bei einem Sportbootführer wahr. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem 55-jährigen Mann einen Wert von 1,39 Promille. Eine Blutprobenentnahme wurde in der Polizeiinspektion Brandenburg durchgeführt. Die Polizei hat eine Anzeige wegen Trunkenheit aufgenommen.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Promillegrenzen auf dem Wasser analog zu denen im Straßenverkehr sind! Grundsätzlich gilt auf allen Gewässern die 0,5 Promillegrenze. Ab diesem Grenzwert ist es dem Schiffsführer oder der Schiffsführerin verboten, ein Wasserfahrzeug zu führen. Allerdings kann bei „Ausfallerscheinungen“, also bei Anzeichen von Fahrunsicherheit, schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – analog zur Straßenverkehrsordnung. Die Alkoholgrenzwerte gelten übrigens nicht nur für die klassischen Bootsführer: Auch Ruderer, Kanufahrer und Stand-Up-Paddler müssen sich an die Grenzen halten.

Sonntag, 04.06.2023, 13:09 Uhr

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