Einsatzkräfte der Polizei kontrollierten am Dienstagnachmittag eine Mann, der mit einem Kleinkraftrad unterwegs war. Im Rahmen der Verkehrskontrolle stellten die Beamten fest, dass das angebrachte Versicherungskennzeichen nicht zulässig ist. Ein Versicherungsnachweis für das Fahrzeug und auch die erforderliche Fahrerlaubnis konnten nicht vorgelegt werden.
Des Weiteren wurde bei dem 46-jährigen Fahrzeugführer Atemalkoholgeruch wahrgenommen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest vor Ort erbrachte ein Ergebnis von 1,27 Promille. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet. Zudem wurde Anzeige gefertigt und die Weiterfahrt untersagt. Das Kennzeichen wurde sichergestellt.
Dienstag, 07.04.2026, 16:11 Uhr