Beamte der Wasserschutzpolizei kontrollierten am Dienstagmorgen ein Hausfloß im Bereich der Vorstadtschleuse. Ein Atemalkoholvortest ergab bei dem Schiffsführer einen Wert von 1,23 Promille. Der Mann wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo eine Blutprobenentnahme durchgeführt wurde. Die Polizei hat eine Anzeige aufgenommen. Nach Untersagung der Weiterfahrt wurde der 41-Jährige aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Promillegrenzen auf dem Wasser analog zu denen im Straßenverkehr sind! Grundsätzlich gilt auf allen Gewässern die 0,5 Promillegrenze. Ab diesem Grenzwert ist es dem Schiffsführer oder der Schiffsführerin verboten, ein Wasserfahrzeug zu führen. Allerdings kann bei „Ausfallerscheinungen“, also bei Anzeichen von Fahrunsicherheit, schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – analog zur Straßenverkehrsordnung. Die Alkoholgrenzwerte gelten übrigens nicht nur für die klassischen Bootsführer: Auch Ruderer, Kanufahrer und Stand-Up-Paddler müssen sich an die Grenzen halten.
Dienstag, 29.07.2025, 09:49 Uhr