Alkoholisiert mit dem Sportmotorboot unterwegs

Untere-Havel-Wasserstraße, Regattastrecke, Beetzsee

Brandenburg an der Havel

Kategorie
Verkehr
Datum
15.05.2026

Polizeibeamte der Wasserschutzpolizei kontrollierten am Donnerstagmittag ein Sportmotorboot auf der Regattastrecke. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem 47-jährigen Bootsführer einen Wert von 0,82 Promille. Nachdem ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest durchgeführt worden war, wurde dem Mann die Weiterfahrt untersagt. Eine entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen ihn wurde aufgenommen.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin:

Die Promillegrenzen auf dem Wasser sind analog zu denen im Straßenverkehr. Grundsätzlich gilt auf allen Gewässern die 0,5 Promillegrenze. Ab diesem Grenzwert ist es dem Schiffsführer oder der Schiffsführerin verboten, ein Wasserfahrzeug zu führen. Allerdings kann bei „Ausfallerscheinungen“, also bei Anzeichen von Fahrunsicherheit, schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – analog zur Straßenverkehrsordnung. Die Alkoholgrenzwerte gelten übrigens nicht nur für die klassischen Bootsführer: Auch Ruderer, Kanufahrer und Stand-Up-Paddler müssen sich an die Grenzen halten. Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister gibt es auf dem Wasser zwar nicht, dafür drohen aber hohe Geldstrafen und sogar der Entzug des Sportbootführerscheins.

Donnerstag, 14.05.2026, 12:25 Uhr

Verantwortlich:

Polizeidirektion West
Pressestelle

Magdeburger Straße 52
14770 Brandenburg an der Havel

pressestelle.pdwest@polizei.brandenburg.de

Zu den Bürodienstzeiten:

Telefon: 03381 560-2020
Telefax: 03381 560-2009

Zum Impressum des Polizeipräsidiums


Das könnte Sie auch interessieren