Einen 19-Jährigen in einem Opel Meriva hatten Polizisten am 19.5, gegen 01:00 Uhr, angehalten. Stattgefunden hatte die Verkehrskontrolle in der Friedrichstraße. Wie ein Atemalkoholtest bei dem Fahranfänger ergab, war er mit 0,24 Promille nicht so nüchtern wie er es hätte sein müssen. Für Fahrerlaubnisinhaber in der Probezeit gilt bekanntermaßen eine Promillegrenze von 0,0 Promille. Nun erwartet den jungen Mann, neben einem Bußgeldverfahren und einem Fahrverbot, auch die Verlängerung seiner Probezeit und unter Umständen ein Aufbauseminar.
Alkoholisiert in der Probezeit
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 19.05.2023
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