Während ihrer Streifentätigkeit wurde die Polizei in der Nacht zu Samstag auf den Fahrer eines sogenannten E-Scooters aufmerksam. Während der durchgeführten Verkehrskontrolle stellten die Polizeibeamten zunächst fest, dass der Fahrzeugführer augenscheinlich erheblich alkoholisiert das Fahrzeug führte. Ein angebotener Atemalkoholtest erbrachte einen Wert, der den Anfangsverdacht einer Verkehrsstraftat rechtfertigte, so dass sich der nun Beschuldigte einer Blutprobe unterziehen musste. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde eingeleitet.
Alkoholisiert auf zwei Rädern
Samstag, 09.11.2024, 03:00 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 10.11.2024
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