Achtung! Falsche Polizisten versuchen am Telefon zu betrügen

Dienstag, 06.08.2024

Blankenfelde-Mahlow

Teltow-Fläming

Kategorie
Kriminalität
Datum
07.08.2024

Im Laufe des Dienstags meldeten sich vier ältere Bürger (zwischen 73 und 91 Jahre) aus Blankenfelde-Mahlow bei der Polizei und teilten mit, dass sie wohlmöglich Opfer eines Telefonbetruges geworden sind. In allen vier Fällen meldete sich am anderen Ende des Telefons ein schluchzender Mann mit weinerlicher Stimme und erzählte den Senioren über einen Verkehrsunfall mit Todesfolge, den er verursacht habe. Dabei gaukelte der Anrufer vor ein Angehöriger zu sein. Geschockt reagierte zunächst alle Senioren und nannten fragend den Namen des Angehörigen, den sie vermuteten. Dann übernahm eine Frau das Telefongespräch zu zog die hinreichend bekannt Masche ab, dass man für den Angehörigen eine Kaution verlange, um ihm das Gefängnis zu ersparen.

 

In allen Fällen waren die Angerufenen aber offenbar gut sensibilisiert worden und bemerkten nach kurzem Schock doch, dass es sich um den Versuch eines Betruges handeln könnte. Sie legten auf und kontaktierten entweder sofort die Polizei oder ihre Angehörigen, unter der ihnen bekannten Telefonnummer. Ein Schaden ist nicht eingetreten.


Die beschriebenen Sachverhalte stellen eine bei der Polizei hinreichend bekannte Form des Telefonbetruges dar.

Bei diesen so genannten „Schockanrufen“ nutzen die Täter die Schreckmomente aus, indem sie ihre Opfer anrufen und sich als Angehörige (Sohn, Tochter, Enkelkind) oder Amtspersonen (Polizist, Kriminalbeamter oder Staatsanwalt) in einer dramatischen Situation ausgeben.

Rhetorisch begabt täuschen sie, meist weinend als vermeintliche Angehörige oder sicher bestimmt als vermeintliche Amtsperson geben Sie an, dass es einen Verkehrsunfall gegeben habe, bei denen ein Mensch ums Leben gekommen sei und die/der Angehörige nun bei der Polizei sei. Den Angerufenen suggeriert, dass sie die Untersuchungshaft ihres Angehörigen nur vermeiden könnten, wenn eine meist hohe Summe (in der Regel mehrere zehntausend Euro) als Kaution hinterlegt würde. Für gewöhnlich wird das Telefon dann an einen angeblichen Polizisten oder einem Staatsanwalt weitergegeben, um durch eine akustische Drohkulisse den Druck weiter zu erhöhen. Die Kombination aus Schock, Drohungen und Mitleid gegenüber dem vermeintlichen Angehörigen soll die oftmals älteren Opfer dazu bringen, den Wahrheitsgehalt nicht zu hinterfragen und Geld herauszugeben. Die Täter sprechen oft akzentfrei und verlangen oft das Telefonat nicht zu beenden, um sicherzustellen, dass man nicht bei der Polizei oder dem Angehörigen nachfragt.

 

Anbei finden sich Hinweise, die Bürger bei allen Formen des Telefonbetruges beachten sollten. Diese so genannten „Schockanrufe‘“ reihen sich neben Enkeltrickbetrügereien und Anrufen falscher Polizisten ein, die alle das Ziel haben, an Wertgegenstände und oder Bargeld der meist älteren Opfer zu gelangen und können in ihrer Form auch stark variieren.

 

Die Polizei rät in diesem Zusammenhang:

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht ausfragen. Geben sie keine Details Ihrer familiären oder finanziellen Verhältnisse preis!
  • Achtung bei Anrufen mit unterdrückter Nummer bzw. Telefonnummern die sie nicht kennen!
  • Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen. Vereinbaren sie einen späteren Gesprächstermin, damit sie in der Zwischenzeit die Angaben z.B. durch einen Anruf bei Ihren Verwandten oder bei der örtlichen Polizei überprüfen können!
  • Notieren Sie sich die eventuell auf dem Sichtfeld Ihres Telefons angezeigte Nummer des Anrufers!
  • Bevor Sie jemandem ihr Geld geben wollen: Besprechen Sie die Angelegenheit mit einer Person Ihres Vertrauens. Wenn Ihnen die Sache „nicht geheuer ist“, informieren Sie bitte ihre örtliche Polizeidienststelle!
  • Übergeben Sie kein Geld an Personen, die Ihnen nicht persönlich bekannt sind!
  • Eine Polizeibehörde, eine Staatsanwaltschaft oder ein Gericht (Richter), wird nie telefonisch („sozusagen auf Zuruf“) eine Kautionszahlung verlangen. In deutschen Strafverfahren erfolgt dies immer in einem schriftlichen Verfahren und mit Rechtsbeistand bzw. der Unterstützung eines Rechtsanwaltes. Eine Kautionszahlung auf telefonisches Verlangen ist gibt es in Deutschland nicht.

Haben sie bereits eine Geldübergabe vereinbart? Informieren Sie noch vor dem Übergabetermin die Polizei! Sie erreichen sie unter der Nummer 110

Verantwortlich:

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