Ein Mann lernte über eine Datingplattform eine Frau kennen und kommunizierte mit dieser über einen Messenger. Später führten beide unbekleidet ein Videotelefonat, wobei beide sexuelle Handlungen an sich vornahmen. Dies geschah im gegenseitigen Einverständnis, wobei der Mann nicht ahnte, dass die Frau die Handlungen des Geschädigten aufnahm. Kurze Zeit später bekam er von der Frau die Nachricht, dass sie die Aufnahmen veröffentlichen wird, wenn er nicht einen Geldbetrag von mehr als 1.000 Euro bezahlt. Der Mann überwies aus Angst einen deutlich niedrigeren Betrag über Western Union in die Elfenbeinküste. Da dies der Frau aber zu wenig war, forderte sie auch noch den Restbetrag. Daraufhin erstattete der Mann eine Strafanzeige.
Achtung, Erpressermasche!
- Kategorie
- Kriminalität
- Datum
- 23.04.2018
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