Bedienstete der Verkehrspolizei führten in den Vormittagsstunden des 03.11.2026 auf der Bundesautobahn A 12 in Fahrtrichtung Berlin erneut Abstandskontrollen durch, bei denen die Verstöße mithilfe einer polizeilichen Drohne erkannt und dokumentiert wurden.
Fahrzeugführer von Lkw oder Bussen mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen müssen auf Autobahnen bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h einen Sicherheitsabstand von mindestens 50 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten (§ 4 Abs, 3 StVO). In acht Fällen war das nicht gegeben und führte dazu, dass die Fahrzeugführer durch Polizeikräfte auf den nächsten Parkplatz begleitet und dort kontrolliert wurden. Bei den folgenden Kontrollen sind insgesamt sechs weitere Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht, drei technische Mängel sowie drei Geschwindigkeitsverstöße festgestellt und geahndet worden. Auch ein Verstoß gegen das bestehende Überholverbot für Lkw blieb nicht folgenlos.
Ziel derartiger Abstandskontrollen auf den Autobahnen ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und begangene Verstöße umgehend zu ahnden.