Die „Autobahn der Freiheit“ eine Transitstrecke in Richtung Osteuropa. Täglich bewegen sich ungefähr 40.000 Transporteinheiten (außer PKW) über die BAB12.
Aufgrund dieser Entwicklungen führt die Verkehrspolizei der Polizeidirektion Ost neben Geschwindigkeitsmessungen mehrmals im Jahr Abstandskontrollen im Schwerverkehr durch. Gemäß § § 4 Abs. 3 der StVO haben Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen sowie Kraftomnibusse bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von mindestens 50 k/h einen Abstand von 50 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten.
Bei diesen Kontrollen wird die Einhaltung des geforderten Sicherheitsabstandes mit Hilfe eines Multicopters aus der Luft überwacht. Bei festgestellten Verstößen wird der Verkehrsteilnehmer direkt vor Ort gestoppt und mit der begangenen Ordnungswidrigkeit konfrontiert.
Am 21. April führte die Polizei erneut Abstandskontrollen mit einer Drohne durch. Dabei stellte sie zehn Abstandverstöße zwischen LKWs fest. In zwei Fällen mussten Überholverbote für LKW und drei Geschwindigkeitsüberschreitungen geahndet werden. Außerdem verstießen drei Fahrer gegen die Vorschriften für Lenk- und Ruhezeiten. Bei einem LKW beanstandeten die Beamten die ungenügende Ladungssicherung und bei einem weiteren die Übertretung des zulässigen Gesamtgewichts.